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Unser Team arbeitet ausschließlich als unabhängiger Dienstleister im Bereich von Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherungen.
Unser Team ermittelt für Sie optimale Vorschläge und vergleicht die besten Anbieter. Wir zeigen Ihnen dann, welche Private Krankenversicherung anhand Ihrer persönlichen Absicherungswünschen und Leistungen das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Wichtiger Hinweis für Eltern:
Auch bei Kinder lohnt der Vergleich mit dem PKV-Rechner, ob eine Private Krankenversicherung oder lieber ein Wechsel in eine
Krankenzusatzversicherung (bzw. die private Zusatzkrankenversicherung) sinnvoller ist. Natürlich bieten wir diesen Service auch für Schüler und Studenten an.
Versicherungspflicht
Die Gesundheitsreform sieht für jeden Deutschen eine Versicherungspflicht vor
Wie wichtig eine Absicherung für den Krankheitsfall ist, merkt man spätestens, wenn man krank wird und keine hat. Zwar waren auch bisher die meisten Einwohner in Deutschland über eine Krankenversicherung abgesichert, aber die Zahl derer, die ohne jegliche Absicherung im Krankheitsfall waren, war immer noch zu groß. Ihnen konnte es bisher jederzeit so gehen, dass sie bei Krankheit nicht wussten, wie sie die notwendigen Behandlungskosten bezahlen sollten. Dies soll in Zukunft niemandem mehr passieren.
Jeder, der keinen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hat, erhält wieder Zugang zu einer Krankenversicherung. Ob gesetzlich oder privat hängt davon ab, wie man vorher versichert war. Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er aufgrund der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. Wer zum Beispiel selbstständig ist, hat Zugang zur privaten Krankenversicherung.
Die Erweiterung der bisherigen Versicherungspflicht auf Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall bedeutet, dass im Grundsatz nunmehr jede und jeder dazu beiträgt, das persönliche Krankheitsrisiko finanziell abzusichern. Sie verhindert auch, dass Menschen bewusst auf die Absicherung verzichten, weil sie wissen, dass letztlich die Allgemeinheit die Kosten einer medizinischen Behandlung tragen muss, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Zugleich kann allen, die versichert sind, künftig auch der Versicherungsschutz nicht mehr vollständig entzogen werden – zum Beispiel wegen Beitragsrückstand.
Auf der anderen Seite gilt: Wer zu spät, zum Beispiel erst, wenn er krank ist, dieser neuen Versicherungspflicht nachkommt, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Denn seit dem 1. April 2007 ist diese neue Versicherungspflicht in der GKV entstanden, die damit verbundene Beitragspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt. In der privaten Krankenversicherung beginnt die entsprechende Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009.
Für Privatversicherte bedeutet das im Einzelnen:
- Wer früher einmal privat versichert war muss sich nun wieder privat versichern. Nichtversicherte Personen können bereits seit dem 1. Juli 2007 einen PKV-Vertrag zum so genannten Standardtarif abschließen. Es gibt keine Risikoprüfung und die Prämie darf den Höchstbeitrag in der GKV nicht übersteigen. Ab 1. Januar 2009 wechseln die versicherten Personen dann aus dem Standardtarif in den neuen Basistarif.
- Wer sich 2009 neu privat versichern will, kann den Basistarif oder auch einen anderen Tarif wählen. Außerdem können die bereits privat Versicherten zu jeder anderen privaten Krankenkasse wechseln. Sie nehmen dabei die bereits geleisteten Ansparungen für das Alter mit (Altersrückstellung). Eines gibt es zu beachten: Altkunden der PKV können nur im ersten Halbjahr 2009 aus ihrem Vertrag in den Basistarif einer anderer PKV wechseln. Ab Juli 2009 ist das nur noch über 55-Jährigen oder Bedürftigen erlaubt, bei ihrer eigenen Versicherungsgesellschaft in den Basistarif zu wechseln.
- Der monatliche Beitrag im Basistarif ist auf maximal 500 Euro festgelegt und es dürfen keine Zuschläge für Vorerkrankungen erhoben werden. Doch was passiert, wenn der Versicherte plötzlich seinen Krankenkassenbeitrag wegen eines finanziellen Engpasses nicht mehr zahlen kann? Dann muss der Tarif reduziert werden. Außerdem sind die Sozialbehörden verpflichtet, sich bei besonders geringem Einkommen bis zu 125 Euro zu beteiligen.
- Der Basistarif ist noch nicht definitiv „in trockenen Tüchern“: 30 Private Krankenversicherungen haben eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Einführung eingelegt. Eine Entscheidung wird für Frühjahr 2009 erwartet
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Weshalb wechseln viele?
Weil sie in der Regel über die private Krankenkasse günstigere Beiträge haben und dazu noch besser versichert sind. Im Jahr 2008 wechselten rund 49.000 Deutsche von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung. Insgesamt waren 8,64 Millionen Menschen bei einem der 46 PKV-Mitgliedsunternehmen versichert (das sind 10,5 % der Deutschen). Im ersten Halbjahr 2009 stieg die Zahl der Neuzugänge auf 98.000, was aber vor allem an der am 1. Januar eingeführten Versicherungspflicht lag.
Wie viel kann ich sparen?
Das ist ganz unterschiedlich und kommt auf Ihre individuelle Situation, sowie auf Ihren Verdienst an. Generell gilt, dass Ledige mit hohem Nettoeinkommen und Versicherte mit niedrigem Eintrittsalter am meisten sparen können. Wichtigstes Kriterium ist jedoch die Beitragsstabilität.
Was kostet der Vergleich?
Unser Online-Service ist für Sie kostenlos. Eine umfangreiche und unabhängige Beratung ist für uns selbstverständlich. Wir bauen auf eine langfristige, vertrauensvolle Partnerschaft mit unseren Kunden, die auf das gesamte Bundesgebiet verteilt sind. Unsere Provisionen erhalten wir direkt von den Versicherungsgesellschaften.
Was muss ich tun?
Für einen einfachen Erstvergleich können Sie in nur 2 Minuten unseren Online-Rechner benutzen. Wenn Sie eine persönliche Beratung möchten, können Sie uns gerne über das Kontaktformular kontaktieren.
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