Rückkehr in die GKV
Ist eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung möglich?
Eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung ist für ältere Versicherte schon möglich, allerdings ist sie seit dem Gesundheitsreformgesetz von 2007 eingeschränkt. Eine Voraussetzung zum Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung ist, dass man in der zweiten Hälfte des Erwerbsleben mindestens 90% dieser Zeit Mitglied bei einer solchen Krankenversicherung war (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Der Gesetzgeber möchte damit verhindern, dass Arbeitnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der Privaten Krankenversicherung profitieren, aber im Alter in die wesentlich günstigere Gesetzliche Krankenverischerung zurückwechseln.
Dennoch gibt es legale Gründe für ältere Versicherungsnehmer, in eine Gesetzliche Krankenversicherung zurückzuwechseln, wenn man die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt. Im Alter erwarten Privatversicherte häufig hohe Beiträge, verglichen mit schlechten Leistungen. In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge für Ältere durch einen Basistarif oder Standardtarife für Ältere abgesichert. Zudem sind die Leistung umfangreicher, doch gibt es hier keine Rückstellung.
Die Möglichkeiten für Arbeitnehmer, in die Gesetzliche Krankenversicherung zurückzuwechseln, sind vielfältig: Gut verdienende Privatversicherte reduzieren spätestens 12 Monate vor ihrem Ruhestand ihre Arbeitszeit in dem Maße, dass sie unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen. Damit werden sie krankenpflichtversichert. Wenn dann die Rente zugebilligt wird, führen die Rentner die Gesetzliche Versicherung freiwillig bis ans Lebensende weiter. Hier gibt es allerdings eine Ausnahme. Arbeitsnehmer, die sich früher einmal von der Versicherungspflicht befreien ließen, haben diese Möglichkeit leider nicht. Diese Befreiung wird auf Antrag ausgesprochen, wenn der Verdienst früher bei einer jährlichen Anhebung der Versicherungspflichtgrenze unter den neuen Grenzwert gesunken ist, der Arbeitnehmer aber seinen privaten Krankenversicherungsschutz aufrechterhalten hat.
Eine weitere Möglichkeit ist die Arbeitsaufgabe spätestens ein Jahr vor der Rente. Der Arbeitnehmer meldet sich arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld. Der Bezug des ALG macht eine Gesetzliche Krankenversicherung zur Pflicht. Geht der Arbeitnehmer in Rente, kann er die Versicherung freiwillig fortsetzen.
Grundsätzlich sollte man sich den Schritt des Wechsels von der Privaten Krankenversicherung zur Gesetzlichen sehr gut überlegen, da die Altersrückstellung der Privaten Krankenversicherung in jedem Fall verloren geht.
Außerdem besteht seit dem 01. April 2007 eine Versicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger, die einmal bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied waren. Personen, die, aus welchen Gründen auch immer, ihren Versicherungsschutz verloren haben, müssen rückwirkend bis Anfang April 2007 in eine Gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Die Versicherungsbeiträge müssen ebenfalls rückwirkend beglichen werden. Außerdem dürfen Gesetzliche Versicherungen ihren Mitgliedern nicht mehr kündigen. Sollten Bedürftige nicht in der Lage sein, die Beiträge zu zahlen, so übernimmt diese ein Sozialhilfeträger.
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Weshalb wechseln viele?
Weil sie in der Regel über die private Krankenkasse günstigere Beiträge haben und dazu noch besser versichert sind. Im Jahr 2008 wechselten rund 49.000 Deutsche von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung. Insgesamt waren 8,64 Millionen Menschen bei einem der 46 PKV-Mitgliedsunternehmen versichert (das sind 10,5 % der Deutschen). Im ersten Halbjahr 2009 stieg die Zahl der Neuzugänge auf 98.000, was aber vor allem an der am 1. Januar eingeführten Versicherungspflicht lag.
Wie viel kann ich sparen?
Das ist ganz unterschiedlich und kommt auf Ihre individuelle Situation, sowie auf Ihren Verdienst an. Generell gilt, dass Ledige mit hohem Nettoeinkommen und Versicherte mit niedrigem Eintrittsalter am meisten sparen können. Wichtigstes Kriterium ist jedoch die Beitragsstabilität.
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