25. Oktober 2010:
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Wechsel in die private Krankenversicherung ab 2011 leichter?
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Ab dem Jahr 2011 können Arbeitnehmer wesentlich einfacher in die Private Krankenversicherung wechseln. Dazu müssen Arbeitnehmer und Angestellte nach ihrem Antrag lediglich ein Jahr Wartezeit überbrücken.
Neuer Gesetzesentwurf im Rahmen der Gesundheitsreform
Der neue Gesetzesentwurf wurde im Rahmen der Gesundheitsreform erstellt und soll den Wechsel in eine Private Krankenversicherung wesentlich erleichtern. Der primäre Vorteil besteht darin, dass die Wartezeit von derzeit drei Jahren auf nur ein Jahr verkürzt wird. Zudem kann eine Private Krankenversicherung im Jahr 2011 bereits dann abgeschlossen werden, wenn das Jahresbruttoeinkommen nicht 49.950 Euro übersteigt.
Verkürzung der Wartefrist und Überprüfung der Verdienstschwelle
Derzeit muss vor einem Wechsel in die Private Krankenversicherung eine Wartefrist von drei Jahren in Kauf genommen werden. Der Hintergrund des langsamen Wechsels besteht in der Nachprüfung der erforderlichen Verdienstschwelle. Verdient ein Arbeitnehmer in drei aufeinanderfolgenden Jahren mehr als 49.950 Euro Brutto, entfällt die Pflicht sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Diese Nachprüfung erfolgt zukünftig einfach durch eine normale Einkommensbescheinigung.
Angestellte profitieren vom Wechsel in die Private Krankenversicherung
Die neue Regelung der Gesundheitsreform dient vor allem gesetzlich Versicherten, die der Pflichtversicherung aufgrund ihres Einkommens nicht mehr unterworfen sind. Nach der Erhöhung des Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenkasse von 14,9 % auf 15,5 % im Jahr 2011, erscheint der Wechsel in die Private Krankenkasse wesentlich vorteilhafter. Die Private Krankenversicherung bietet zum einen eine Preisalternative, zum anderen kann der Versicherte mit wesentlich umfangreicheren Leistungen rechnen. Teilweise können Angestellte in der Privaten Krankenversicherung auch von besseren Leistungen und einem geringeren Preis profitieren. Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung können oftmals sehr flexibel gebucht und genutzt werden.
Nachteil für die Gesetzliche Krankenversicherung
Die Vorteile einer Privaten Krankenversicherung sind für viele Arbeitnehmer offensichtlich. Viele gesetzliche Krankenversicherungen besitzen einen hohen Anteil an freiwillig versicherten Mitgliedern. Durch den bevorstehenden Schwund an Mitgliedern und die Abwanderung zu den Privaten Krankenversicherungen, stellen sich die Gesetzlichen Krankenversicherungen auf erhebliche finanzielle Einbußen ein.
Wer kann alles in die Private Krankenkasse eintreten?
Alle Personen die selbstständig oder freiberuflich arbeiten, unterliegen nicht mehr der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt ebenso für Arbeitnehmer die über der Verdienstschwelle von 49.950 Euro Jahresbruttoeinkommen liegen. Ab dem Jahr 2011 können Selbstständige und sogar Berufsanfänger sofort in die Private Krankenversicherung wechseln. Dabei muss nur feststehen, dass das voraussichtliche Gehalt über der Entgeltgrenze liegt. Auch Personen die im vorigen Jahr die Verdienstschwelle überschritten haben, können direkt einen Wechsel vornehmen.