06. Juli 2010:
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GKV Beitrag steigt ab Januar 2011 - viele Kassen ohne Zusatzbeitrag
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Im Januar 2009 wurde der Beitragssatz für gesetzlich Krankenversicherte vereinheitlicht: 15,5 Prozent betrug er damals, zum Start des Gesundheitsfonds der „alten“ Bundesregierung (Arbeit- geberanteil 7,3 %, Arbeitnehmeranteil 8,2 %) Am 1. Juli 2009 kam dann die erste Änderung – als Teil des Konjunkturpakets – und die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen fielen auf 14,9 Prozent (Arbeitgeber 7 %, Arbeitnehmer 7,9 %).
Ab 1. Januar 2011 gehen die Beiträge nun wieder nach oben: auf den alten Prozentsatz von 15,5 Prozent (Arbeitgeber 7,3 %, Arbeitnehmer 8,2 %). Das heißt aber nicht, dass die Belastungen der Versicherten damit auch den alten Stand von 2009 erreicht haben, denn viele Krankenkassen verlangen seit Anfang des Jahres 2010 einen Zusatzbeitrag. Dieser bleibt und kann nach der Entscheidung der CDU/CSU-FDP-Koalition sogar erhöht werden: nach oben gibt es keine Grenze (bisher waren es maximal 1 Prozent des Einkommens des Versicherten). Allerdings soll es soziale Ausgleiche für gewisse Bevölkerungsgruppen geben.
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet bis 2014 im Schnitt mit monatlich 16 Euro Zusatzbeitrag. Und: sollten die Krankenkassenbeiträge in Zukunft weiter steigen, dann betrifft das allein den Arbeitnehmer: Der Arbeitgeberbeitrag wird gesetzlich auf einer Höhe von 7,3 Prozent festgeschrieben.
Versicherte können aber trotzdem sparen, indem sie die Angebote der unterschiedlichen GKV-Anbieter vergleichen – denn es gibt viele Kassen, die
keinen Zusatzbeitrag verlangen – oder sie können in eine private Krankenversicherung wechseln.