05. Januar 2010:
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Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen
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Ab 2010 können gesetzlich und privat Versicherte Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Einkommensteuererklärung geltend machen. Für Versicherte in einer Gesetzlichen Krankenversicherung funktioniert das Absetzen von der Steuer etwas einfacher, sie müssen „nur“ gewisse Höchstgrenzen beachten (1900 Euro für Angestellte, Beamte, Rentner, Pensionäre, mitversicherte/ nicht berufstätige Ehepartner; 2800 Euro für alle, die ihre Versicherungsbeiträge alleine leisten).
Wer in einer Privaten Krankenversicherung versichert ist, muss genauer nachrechnen – bzw. übernehmen dies die Krankenkassen und schicken ihren Versicherten zu Beginn des Jahres 2010 eine Bescheinigung über die abzugsfähigen Beiträge für das laufende Jahr zu. Denn Privatversicherte können nur den Teil ihrer Beiträge geltend machen, der den Leistungen der GKV entspricht. Heilpraktiker- oder Chefarzt-Behandlungen, Einzelzimmer oder andere Zusatzleistungen, die sich viele PKV-Versicherte gönnen, zählen nicht zu den steuermindernden KV-Beiträgen.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung nennt als Faustregel, dass nach Abzug von Tarifbausteinen, Komfortleistungen oder Krankentagegeld noch rund 80 Prozent der gezahlten Beiträge abgesetzt werden können. Das neue „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ lohnt sich nach Angaben des
PKV-Verbandes vor allem für Familien mit Kindern. Und Achtung: Wer einen Selbstbehalt hat, kann diesen nicht bei der Einkommensteuererklärung ansetzen.
Wer jetzt überlegt, aufgrund dieser steuerlichen Sparmöglichkeiten seinen Vertrag zu ändern, sollte mit seiner Privaten Krankenkasse Kontakt aufnehmen und sich ausführlich beraten lassen.