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Unser Team arbeitet ausschließlich als unabhängiger Dienstleister im Bereich von Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherungen.

Unser Team ermittelt für Sie optimale Vorschläge und vergleicht die besten Anbieter. Wir zeigen Ihnen dann, welche Private Krankenversicherung anhand Ihrer persönlichen Absicherungswünschen und Leistungen das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.
Wichtiger Hinweis für Eltern:
Auch bei Kinder lohnt der Vergleich mit dem PKV-Rechner, ob eine Private Krankenversicherung oder lieber ein Wechsel in eine Krankenzusatzversicherung (bzw. die private Zusatzkrankenversicherung) sinnvoller ist. Natürlich bieten wir diesen Service auch für Schüler und Studenten an.
Beste-Private-Krankenversicherung.de - Nachrichten
Patientenverfügung jetzt gesetzlich geregelt
01. 2009: 
Patientenverfügung jetzt gesetzlich geregelt
Seit 1. September 2009 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung. Was bisher mehr einee Wunschäußerung glich, ist nun gesetzlich geregelt und muss von den Ärzten befolgt werden. In einer Patientenverfügung legt ein Patient schriftlich fest, was im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls passieren soll, falls er sich zu seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann.

Rund acht Millionen Deutsche haben bereits eine Patientenverfügung aufgesetzt, doch erst jetzt, mit der gesetzlichen Festschreibung, ist gesichert, dass der Patientenwille in allen Lebenslagen oberstes Gebot ist.

Die wichtigsten Punkte:
- Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, kann schriftlich festlegen, ob und wie er später ärztlich behandelt werden möchte. Ist man nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage, seinen Wunsch persönlich zu äußern, müssen sich Verwandte, Betreuer, Bevollmächtigte und Ärzte an die Patientenverfügung halten.
- Wichtig ist, dass die Patientenverfügung unbedingt schriftlich festgelegt wird. Sie muss vom Patienten/Aussteller eigenhändig unterschrieben werden oder durch ein sogenanntes notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sind (die Unterschrift muss aber nicht beglaubigt oder notariell beurkundet werden).
- Entscheidet man sich nach einer gewissen Zeit wieder anders, kann die Patientenverfügungen formlos widerrufen werden.
- Liegt eine Patientenverfügung vor und muss darüber entschieden werden, klären Arzt und Betreuer die medizinischen Maßnahmen ab und entscheiden entsprechend des Patientenwillen. Eine Entscheidung des Betreuungsgericht ist nicht mehr notwendig.
- "alte" Patientenverfügungen, die schon längere Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes verfasst wurden, behalten ihre Gültigkeit.

Infos:
Eine Broschüre des Bundesjustizministeriums gibt Hilfestellung für diejenigen, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. In dem Heft sind keine fertigen Formulare abgedruckt, sondern Textbausteine, mit denen jeder ganz persönlich seine Patientenverfügung zusammenstellen und ausformulieren kann.

Die Online-Broschüre kann hier heruntergeladen werden:
http://www.bmj.bund.de/files/b53a90ff4e49bf540e84f9372b3bcf98/3903/Patientenverfuegung_Broschuere_August%202009.pdf
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Weshalb wechseln viele?
Weil sie in der Regel über die private Krankenkasse günstigere Beiträge haben und dazu noch besser versichert sind. Im Jahr 2008 wechselten rund 49.000 Deutsche von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung. Insgesamt waren 8,64 Millionen Menschen bei einem der 46 PKV-Mitgliedsunternehmen versichert (das sind 10,5 % der Deutschen). Im ersten Halbjahr 2009 stieg die Zahl der Neuzugänge auf 98.000, was aber vor allem an der am 1. Januar eingeführten Versicherungspflicht lag.
Wie viel kann ich sparen?
Das ist ganz unterschiedlich und kommt auf Ihre individuelle Situation, sowie auf Ihren Verdienst an. Generell gilt, dass Ledige mit hohem Nettoeinkommen und Versicherte mit niedrigem Eintrittsalter am meisten sparen können. Wichtigstes Kriterium ist jedoch die Beitragsstabilität.
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Unser Online-Service ist für Sie kostenlos. Eine umfangreiche und unabhängige Beratung ist für uns selbstverständlich. Wir bauen auf eine langfristige, vertrauensvolle Partnerschaft mit unseren Kunden, die auf das gesamte Bundesgebiet verteilt sind. Unsere Provisionen erhalten wir direkt von den Versicherungsgesellschaften.
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