01. 2009:
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Patientenverfügung jetzt gesetzlich geregelt
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Seit 1. September 2009 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung. Was bisher mehr einee Wunschäußerung glich, ist nun gesetzlich geregelt und muss von den Ärzten befolgt werden. In einer Patientenverfügung legt ein Patient schriftlich fest, was im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls passieren soll, falls er sich zu seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann.
Rund acht Millionen Deutsche haben bereits eine Patientenverfügung aufgesetzt, doch erst jetzt, mit der gesetzlichen Festschreibung, ist gesichert, dass der Patientenwille in allen Lebenslagen oberstes Gebot ist.
Die wichtigsten Punkte:
- Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, kann schriftlich festlegen, ob und wie er später ärztlich behandelt werden möchte. Ist man nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit nicht mehr in der Lage, seinen Wunsch persönlich zu äußern, müssen sich Verwandte, Betreuer, Bevollmächtigte und Ärzte an die Patientenverfügung halten.
- Wichtig ist, dass die Patientenverfügung unbedingt schriftlich festgelegt wird. Sie muss vom Patienten/Aussteller eigenhändig unterschrieben werden oder durch ein sogenanntes notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sind (die Unterschrift muss aber nicht beglaubigt oder notariell beurkundet werden).
- Entscheidet man sich nach einer gewissen Zeit wieder anders, kann die Patientenverfügungen formlos widerrufen werden.
- Liegt eine Patientenverfügung vor und muss darüber entschieden werden, klären Arzt und Betreuer die medizinischen Maßnahmen ab und entscheiden entsprechend des Patientenwillen. Eine Entscheidung des Betreuungsgericht ist nicht mehr notwendig.
- "alte" Patientenverfügungen, die schon längere Zeit vor Inkrafttreten des Gesetzes verfasst wurden, behalten ihre Gültigkeit.
Infos:
Eine Broschüre des Bundesjustizministeriums gibt Hilfestellung für diejenigen, die eine individuelle Patientenverfügung verfassen wollen. In dem Heft sind keine fertigen Formulare abgedruckt, sondern Textbausteine, mit denen jeder ganz persönlich seine Patientenverfügung zusammenstellen und ausformulieren kann.
Die Online-Broschüre kann hier heruntergeladen werden:
http://www.bmj.bund.de/files/b53a90ff4e49bf540e84f9372b3bcf98/3903/Patientenverfuegung_Broschuere_August%202009.pdf